Rückblick Hauptstadtkongress 2014: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Dass es einer Reform des Pflegebedürtigkeitsbegriffs dringend bedarf, ist allgemeiner Konsens. In dieser Legislaturperiode steht endlich die dazu notwendige Reform in der Pflege an. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen waren auch das große Thema auf dem Hauptstadtkongress “Medizin und Gesundheit” 2014. Wir waren vor Ort in Berlin und haben genauer hinterfragt, wie sich die anstehende Reform auf die Versorgung von Menschen mit Demenz auswirken wird.

Bereits bei der Eröffnung des diesjähigen Hauptstadtkongresses “Medizin und Gesundheit” am 25. Juni 2014 unterstrich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für die aktuelle Legislaturperiode. Die Pflege bildet den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Es sei erkannt, so Gröhe, wie wichtig qualifizierte Pflege für die Versorgung in der Zukunft sei. Was den Pflegebedürftigkeitsbegriff anbelangt, so bestand bis dato das Problem, dass der gesetzliche Pflegebedürftigkeitsbegriff (nach § 14 SGB XI) nur bestimmte Kriterien berücksichtigte, so dass Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes nicht deckungsgleich mit dem tatsächlichen Pflegebedarf einer Person sein musste. Dies galt bis dato vor allem für Menschen mit Demenz.

Bisher existierten drei Pflegestufen, welche die Bemessungsgrundlage für den Umfang einer Pflegeleistung darstellten. Dabei lag bei diesen Pflegestufen der Schwerpunkt auf körperliche Einschränkungen, wohingegen psychische und kognitive Störungen ausgeklammert wurden. Die Pflegebedürftigkeit bezog sich auf den Hilfebedarf in solchen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Gleichstellung von somatisch und kognitiv-psychisch eingeschränkten Personen

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird aber auch kognitiv-psychisch eingeschränkten Personen – etwa Menschen mit Demenz – in gleicher Weise wie den somatisch eingeschränkten Personen der Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht. Im Laufe der aktuellen Legislaturperiode wird das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Das neue Verfahren soll laut CDU-Minister Hermann Gröhe 2017 greifen. Rund 2,4 Milliarden Euro mehr pro Jahr sollen aus der Pflegekasse dafür bereitgestellt werden – der Pflegebeitrag soll dafür um 0,2 Punkte angehoben werden.

Die Grundlage zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bildete ein Bericht des Expertenbeirats aus dem Jahre 2013, der unter folgendem Link als freies PDF-Dokument bezogen werden kann. Außerdem sei Ihnen noch folgender Link zur Pflegereform empfohlen: Hier geht es um die Frage, worauf es bei der großen Pflegereform aus Sicht von Demenzbetroffenen ankommt. Es handelt sich dabei um die “Kamapagne für eine bessere Pflegeversicherung”, initiiert vom Sozialverband VdK Saarland und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.

Quellenangabe zum Titelfoto:

Foto: Vince Alongi / www.flickr.com

Marcus Klug arbeitet aktuell als Kommunikationswissenschaftler und Social Media Manager am Dialog- und Transferzentrum Demenz (DZD) und betreut dort das Projekt Wissenstransfer 2.0. Das Projekt wurde bereits mit dem Agnes-Karll-Pflegepreis 2013 ausgezeichnet. Sein Schwerpunkt liegt auf Wissenskommunikation im Social Web. Daneben betreibt er als hauptverantwortlicher Redakteur seit Mai 2012 zusammen mit Michael Lindner Digitalistbesser.org: Plattform für Veränderung und lebenslanges Lernen. Kontakt: marcus.klug@uni-wh.de.

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