Wie lässt sich der Gesundheitszustand von älteren Menschen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, verbessern? Was bedeutet Prävention in diesem Zusammenhang? Ein Leitfaden des GVK-Spitzenverband vermittelt gesetzliche Grundlagen und klärt über Möglichkeiten der Gesundheitsförderung auf.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Jahr 2015 wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte zu erbringen. Dahinter steckt der Gedanke, dass pflegebedürftige Menschen – trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen – über Gesundheitspotenziale verfügen, die gefördert werden können.
Die Umsetzung einer Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen setzt voraus, dass die Lebensbedingungen entsprechend nachhaltig gestaltet werden, darunter auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind.
Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln. Außerdem wird auch für Außenstehende und professionell Pflegende klarer, wie einzelne Handlungsfelder zum Schwerpunkt Prävention aussehen, etwa in den Bereichen Ernährung, körperliche Aktivität, kognitive Ressourcen und psychosoziale Gesundheit.
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