Im Alltag bleibt häufig nur wenig Zeit für ausführlichere Recherchen: Das gilt längst nicht nur für Erkenntnisse aus der Forschung. Das gilt auch für neue Gesetze und Pflegeleistungen rund um die Pflegereform. Ein Online-Ratgeber sorgt für Abhilfe: Wie können Menschen mit Demenz von diesen Leistungen profitieren?
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II hat sich das Verständnis von Pflegebedürftigkeit verändert. Bisher lag der Fokus auf bestehenden Defiziten der pflegebedürftigen Person und auf der benötigten Zeit für erforderliche Hilfe und Unterstützung. Jetzt steht der Grad der Selbstständigkeit bzw. das Ausmaß der benötigten Hilfe im Mittelpunkt. Davon profitieren Menschen mit Demenz und haben jetzt in der Regel Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese müssen bei der jeweiligen Pflegeversicherung beantragt werden.
Aber was ist unter dem Pflegegrad zu verstehen? Wie und wo ist ein Pflegegrad zu beantragen? Und inwieweit profitieren Menschen mit Demenz von diesem neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit?
Einige dieser Fragen sind gar nicht so leicht zu beantworten. Auf der Homepage der Landesinitiative Demenz-Service NRW hat man deshalb die Website “Leistungen der Pflegeversicherung” mit Informationen zur Pflegebedürftigkeit eingerichtet. Die Website wurde jüngst überarbeitet und enthält viele nützliche Informationen zu den Pflegegraden, den Begutachtungsmodulen zur Bestimmung der Pflegegrade und den einzelnen Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Außerdem gelangen Sie dort zu vielen weiterführenden Links und Informationen, die wir für Sie zusammengestellt haben!
Hier gelangen Sie zur Website “Leistungen der Pflegeversicherung”
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