Das Pflegestärkungsgesetz II: Interview mit Helga Schneider-Schelte

Seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Im Interview fasst Helga Schneider-Schelte von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. zusammen, welche Unterstützungsmöglichkeiten sich daraus für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen ergeben.

Es war ein langer Weg, um die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung abzubilden. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz, das seit Januar 2017 zur Anwendung kommt, ist es nun gelungen, Gleichberechtigung zwischen körperlich und psychisch erkrankten Pflegebedürftigen herzustellen.

Im Interview mit Marcus Klug geht Helga Schneider-Schelte von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. ausführlicher darauf ein, was sich mit dem neuen Gesetz für Menschen mit Demenz ändert und inwieweit von einer gelungenen Reform gesprochen werden kann.

Frau Helga Schneider-Schelte, seit dem 1. Januar 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Was ändert sich für Menschen mit Demenz durch dieses neue Gesetz?

In dem Pflegestärkungsgesetz II finden  die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz Berücksichtigung. Damit wird eine Gleichberechtigung zwischen körperlich und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen hergestellt. Das hat zur Konsequenz, dass auch Menschen im Frühstadium der Demenz Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.

Außerdem ist es einfacher geworden, für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Reha-Maßnahmen und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Bereits bei der Begutachtung wird ein entsprechender Bedarf festgestellt und – auf Wunsch – der Antrag aufgenommen.

Ursprünglich wurde Pflege seit der Einführung der Pflegeversicherung 1994 überwiegend körperlich definiert. Warum ist es bei der Reformierung so wichtig, neben den körperlichen auch andere Faktoren mit zu berücksichtigen?

Die bisherige Orientierung an der körperlichen Pflege bedeutete, dass begutachtet wurde, ob Hilfe nötig war zum Beispiel beim Waschen, bei der Mobilität, beim Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder bei den Toilettengängen.

Doch Menschen mit Demenz brauchen etwas anderes. Sie brauchen Orientierung, Begleitung und Betreuung. Sie brauchen jemanden, der ihnen Tagesstruktur gibt und ein sicheres Umfeld schafft. Dies fand im Rahmen der Pflegeversicherung bislang keine, später nur über Sonderwege Berücksichtigung.

Die Folge war, dass viele Menschen mit Demenz lange Zeit keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Die Reformierung war wichtig, um die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Pflegebedürftigen zu beenden und die Angehörigen von Menschen mit Demenz zu entlasten.

In dem neuen Gesetz ist auch von Pflegegraden und Modulen die Rede. Was ist darunter zu verstehen? Und welche Module existieren?

In dem neuen Gesetz gibt es neu fünf Pflegegrade, anstelle der drei Pflegestufen. Die Pflegegrade ergeben sich aus der Punktzahl, die bei der Begutachtung festgestellt wurde. 12,5 bis 27 Punkte entsprechen Pflegegrad 1 und 90 bis 100 Punkte entsprechen dem Pflegegrad 5.

Nun stellt sich die Frage, wie werden die Punkte vergeben? Begutachtet werden Lebensbereiche, die für eine selbständige Lebensführung wichtig sind, wie zum Beispiel  Mobilität, die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu regeln und sich selbst zu versorgen. Insgesamt werden sechs Lebensbereiche unterschieden und in sogenannten “Modulen” erfasst.

Infografik zum Pflegestärkungsgesetz II: Alle wichtigen Änderungen in einen Blick

Die sechs Module im Einzelnen:

  1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich ein Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich ein Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann er Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt ein Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen und Verhaltensweisen wie etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich ein Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Ankleiden, beim Essen und Trinken?
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt ein Mensch beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen – zum Beispiel bei Medikamentengabe, Verbandswechsel, Diät, Dialyse oder Beatmung?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann ein Mensch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Wie funktioniert das neue Begutachtungsinstrument in der Praxis konkret? Können Sie dazu auch ein Beispiel nennen?

Im neuen Begutachtungsinstrument ist jedes einzelne Modul aufgeschlüsselt in Einzeltätigkeiten und -fähigkeiten. Dabei wird jede einzelne Tätigkeit bzw. Fähigkeit nach dem Maß an Selbständigkeit bzw. der noch vorhandenen oder nicht mehr vorhandenen Fähigkeiten begutachtet.

Ein Beispiel, das für Menschen mit Demenz relevant ist, ist das Modul 2: “Kognitive und kommunikative Fähigkeiten” mit elf verschiedenen Items, wie unter anderem

  • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  • örtliche Orientierung
  • zeitliche Orientierung
  • Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  • Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben

Jede einzelne Fähigkeit  wird dahingehend begutachtet, ob sie

  • vorhanden / unbeeinträchtigt = 0 Punkte
  • größtenteils vorhanden = 1 Punkt
  • in geringem Maß vorhanden = 2 Punkte
  • oder aber nicht vorhanden = 3 Punkte.

Weiter gewichtet das neue Begutachtungsinstrument die einzelnen Module nach ihrer Bedeutung für die Selbständigkeit. Das Modul Selbstversorgung (Modul 4) mit dem Schwerpunkt Körperpflege und Ernährung hat etwa den größten Einfluss auf eine selbstständige Lebensführung und erhält damit eine Gewichtung von 40 %.

Andere Module werden anders gewichtet, zum Beispiel Mobilität mit 10 %, die Gestaltung des Alltagslebens mit 15 % und der Bereich “Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen” mit 20 %.

Bei den Modulen 2 und 3 gibt es eine Besonderheit. Hier sieht das Neue Begutachtungsinstrument vor,  dass nur eines der beiden Module in die Berechnung mit einbezogen wird, und zwar mit 15 %, also entweder

  • das  Modul 2 “Kognitive und kommunikative Fähigkeiten”.
  • oder das Modul 3 “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”.

Nun gibt es bei Menschen mit Demenz verschiedene Formen und Stadien. Inwieweit werden diese Aspekte bei den Ansprüchen auf einzelne Pflegeleistungen ausreichend mit berücksichtigt? Wer profitiert, wer eher nicht?

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Blick  auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten einer Person. Bewertet wird bei der Begutachtung, wie selbständig eine Person sich versorgen, aber auch ihren Alltag regeln kann. Je nach Stadium und Form der Demenz ist die Selbstständigkeit unterschiedlich stark eingeschränkt und dies fließt in die Begutachtung mit ein.

Menschen mit Demenz, die ambulant betreut werden, profitieren eher von der Reform. Die Leistungen wurden angehoben. Im stationären Bereich sind zukünftig die pflegebedingten Aufwendungen bei allen Pflegegraden gleich. Das kann jedoch dazu führen, dass sich der Eigenanteil erhöht, insbesondere in niedrigen Pflegegraden.

Wie betrachten Sie persönlich diese Reform vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen in der Versorgung von älteren Menschen hierzulande, Stichwort “Demographischer Faktor”. Ist diese Reform für die Pflege tatsächlich ein “großer Wurf”, wie von der Politik immer wieder behauptet wird? Wie beurteilen Sie das? Stimmt die Richtung der Reform?

Meines Erachtens stimmt die Richtung der Reform.

  • Die Reform stellt die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der zu pflegenden Person in den Mittelpunkt.
  • Jede Einzeltätigkeit und -fähigkeit wird bewertet und ist damit transparent und nachvollziehbar.
  • Die  Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Pflegebedürftigen ist weitestgehend aufgehoben.
  • Angehörigen werden ausdrücklich als wichtiger Teil des Pflegesystems wahrgenommen und werden in ihren Pflegeaufgaben unterstützt und stärker in Entscheidungsprozesse einbezogen.
  • Der Zugang zu Beratung und zu präventiven und rehabilitativen Maßnahmen wurde vereinfacht. Zukünftig soll es außerdem flächendeckend möglich sein, Beratung auch zu Hause in Form von Hausbesuchen wahrnehmen zu können.
  • Zwischen den einzelnen Leistungsbereichen ist mehr Durchlässigkeit und Flexibilität, sodass Hilfe und Unterstützung nach dem jeweiligen individuellen Bedarf organisiert werden kann.

Wer jedoch gehofft hat, dass das Gesetz eine Vereinfachung bringt, der wurde enttäuscht. Das Neue Begutachtungsinstrument umfasst 365 Seiten und ist damit ein komplexes Mammutwerk. Es braucht viel Geduld, um sich damit vertraut zu machen. Außerdem ist es für Angehörige  oft schwierig nachzuhalten, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie die Leistungen der Pflegeversicherung  optimal für sich nutzen können.

Nach  wie  vor bietet das Pflegestärkungsgesetz II keine Rundumversorgung. Es bleibt eine Abfederung und vielen Pflegebedürftigen wird weiterhin der Gang zum Sozialamt nicht erspart bleiben.

Meine Meinung ist aber auch, dass das Gesetz  nicht alles richten kann. Ob das Gesetz ein Erfolg wird, hängt auch entscheidend davon ab,

  • inwieweit Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen die Erfahrung machen, dass die Erhöhung des Pflegegeldes auch zu einer Erhöhung der erbrachten Leistungen führt.
  • dass bewährte Angebote flächendeckend ausgebaut werden, insbesondere auch in ländlichen Regionen.
  • ob der Spielraum, den das Gesetz bietet, auch von den Leistungsanbietern genutzt wird. Angehörige berichten am Alzheimer-Telefon, dass sie sich wünschen würden, wenn es ein “freies Wochenende für pflegende Angehörige” gäbe oder “Reha in Pflegeheimen nach einem Krankenhausaufenthalt” durchgeführt werden könnte.
  • inwieweit eine veränderte Haltung Einzug hält in die Pflegeheime. Auch hier sollte stärker Selbstbestimmung und die Ausrichtung an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen Einzug halten.

Diese Herausforderung ist groß, denn schon heute sind etliche Pflegeheime und ambulante Dienste  vom Pflegenotstand betroffen. (Pflege-)Fachkräfte sind rar und schwer zu finden.

Wenn hier also vom demographischen Wandel die Rede ist, dann glaube ich nicht, dass dieser durch Gesetze alleine bewältigt werden kann. Was wir brauchen sind kreative Ideen und neue Konzepte. Die Pflege von heute wird und muss sich ändern.

Ich denke, es ist möglich, Antworten auf den demographischen Wandel zu finden. Dies erfordert meines Erachtens

  • dass sich Kommunen auf den Weg machen und alle Akteure an einem Tisch zusammen bringen, um Ressourcen zu bündeln und vorausschauend zu planen (zum Beispiel beim Wohnungsbau).
  • neue Wohn- und Pflegeformen mit einem Mix von Akteuren entstehen: Mehrgenerationen-Wohnen, lebendige Nachbarschaften oder auch Unterstützung innerhalb der Generationen könnten zukünftige Settings sein.
  • Verantwortung übertragen zum Beispiel auf Gemeindeschwestern oder auch technische Hilfsmittel einsetzen, können weitere Szenarien sein.

Das Pflegestärkungsgesetz hat die Diskussion über die Pflege von morgen neu entfacht. Damit ist ein Anfang gemacht – doch es gibt noch viel zu tun.

Frau Schneider-Schelte, vielen Dank für das Gespräch!

Quellenangaben zu den Fotos:

Foto: Ronny Richert / www.flickr.com

Foto: www.pflege.de

Das Interview führte Marcus Klug. Besuchen Sie auch den Internetauftritt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

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Helga Schneider-Schelte ist seit über 16 Jahren verantwortlich für das Projekt “Alzheimer Telefon” bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. Kontakt: helga.schneider-schelte@deutsche-alzeheimer.de.

Marcus Klug arbeitet aktuell als Kommunikationswissenschaftler und Social Media Manager am Dialog- und Transferzentrum Demenz (DZD) und betreut dort das Projekt Wissenstransfer 2.0. Das Projekt wurde bereits mit dem Agnes-Karll-Pflegepreis 2013 ausgezeichnet. Sein Schwerpunkt liegt auf Wissenskommunikation im Social Web. Daneben betreibt er als hauptverantwortlicher Redakteur seit Mai 2012 zusammen mit Michael Lindner Digitalistbesser.org: Plattform für Veränderung und lebenslanges Lernen. Kontakt: marcus.klug@uni-wh.de.

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